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Förderung für Dachbegrünung in Berlin: IBB-Programme für Gewerbe
Wer in Berlin eine Dachbegrünung auf einer Gewerbeimmobilie plant, muss die Kosten nicht allein tragen. Über das Förderprogramm GründachPLUS unterstützt das Land Berlin Dach- und Fassadenbegrünungen auf Bestandsgebäuden, ausdrücklich einschließlich Büro- und Gewerbebauten. Abgewickelt wird das Programm von der IBB Business Team GmbH, einer hundertprozentigen Tochter der Investitionsbank Berlin, im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz.
Dieser Beitrag ordnet ein, welche Fördersätze gelten, wer antragsberechtigt ist und worauf Eigentümer und Projektverantwortliche bei der Antragstellung achten sollten.
Zwei Förderwege: Reguläre Förderung und Green Roof Lab
GründachPLUS ist in zwei Module aufgeteilt, die sich in Fördersatz, Gebietskulisse und Anspruch unterscheiden.
Reguläre Förderung
Richtet sich an Dach- und Fassadenbegrünungen auf Bestandsgebäuden in verdichteten Berliner Stadtgebieten mit schlechter Freiraumversorgung und erhöhter Umweltbelastung. Gefördert werden bis zu 75 Prozent der förderfähigen Herstellungskosten sowie 50 Prozent der Planungskosten. Ob ein konkretes Objekt im Fördergebiet liegt, lässt sich über eine Postleitzahlenabfrage auf der IBB-Business-Team-Seite prüfen.
Green Roof Lab
Richtet sich an besonders hochwertige, innovative oder vorbildhafte Begrünungsprojekte und ist, anders als die Reguläre Förderung, für ganz Berlin offen. Hier können die Herstellungskosten vollständig gefördert werden. Über die Förderfähigkeit und die Höhe des Zuschusses entscheidet ein Förderausschuss unter Vorsitz der Senatsverwaltung. In begründeten Einzelfällen können hier auch Neubauten gefördert werden.
Beide Module fördern zusätzlich Beratungs- und Planungskosten, bis zu 50 Prozent beziehungsweise maximal 10.000 Euro.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, sonstige Verfügungsberechtigte sowie Erbbauberechtigte. Mit Erlaubnis der Verfügungsberechtigten können auch Initiativgruppen, Vereine, Begegnungsstätten oder Seniorenheime einen Antrag stellen.
Für Unternehmen gilt eine wichtige Besonderheit: Die Förderung stellt eine Beihilfe im Sinne des EU-Beihilferechts dar. Sie wird entweder als De-minimis-Beihilfe oder als Umweltschutzbeihilfe nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung gewährt. Für Gewerbeimmobilien lohnt sich deshalb ein früher Blick darauf, wie viel De-minimis-Spielraum das antragstellende Unternehmen im laufenden Dreijahreszeitraum noch hat, insbesondere wenn bereits andere Förderungen in Anspruch genommen wurden.
Welche Voraussetzungen muss das Projekt erfüllen?
- Mindestgröße von 100 Quadratmetern Vegetationsfläche je Gebäude bei Dachbegrünung. Diese Schwelle entspricht übrigens genau der Flächengrenze, ab der auch die Dachbegrünungspflicht nach § 8 BauO Bln greift, was die Förderung für ohnehin verpflichtete Neubauprojekte in der Praxis besonders relevant macht.
- Bei Fassadenbegrünung mindestens 50 Quadratmeter bodengebundene oder 10 Quadratmeter wandgebundene Vegetationsfläche.
- Mehrschichtiger Aufbau nach der FLL-Dachbegrünungsrichtlinie, mit einer Vegetationstragschicht von durchschnittlich mindestens 10 Zentimetern.
- Pflege und dauerhafter Erhalt der Begrünung müssen sichergestellt sein.
- Dachbegrünungen auf asbest- oder PVC-haltigen Dachabdichtungen sind von der Förderung ausgeschlossen, dieses Material darf auch nicht für die neue Begrünung selbst verwendet werden.
- Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben. Als Vorhabenbeginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrags, ein unterschriebener Auftrag an das ausführende Unternehmen vor Bewilligung gefährdet die Förderfähigkeit.
So läuft die Antragstellung ab
- Fördergebiet prüfen. Für die Reguläre Förderung zunächst per Postleitzahlenabfrage klären, ob das Objekt im förderfähigen Gebiet liegt. Für Green Roof Lab entfällt dieser Schritt, hier ist ganz Berlin förderfähig.
- Antrag stellen, bevor Verträge unterschrieben werden. Der Antrag wird postalisch bei der IBB Business Team GmbH eingereicht, vollständig mit den geforderten Planungsunterlagen.
- Bewilligung abwarten. Bei der Regulären Förderung erfolgt die Prüfung durch die IBB Business Team GmbH, bei Green Roof Lab zusätzlich durch den Förderausschuss.
- Erst nach Bewilligung beauftragen. Erst mit dem Förderbescheid in der Hand sollte der Liefer- und Leistungsvertrag mit dem ausführenden Betrieb geschlossen werden.
- Umsetzung und Nachweis. Nach Fertigstellung werden die tatsächlichen Kosten gegenüber der IBB Business Team GmbH nachgewiesen, die Auszahlung erfolgt auf dieser Grundlage.
Kombination mit anderen Förderungen
GründachPLUS gehört zur sogenannten Fördergruppe PLUS der Investitionsbank Berlin, gemeinsam mit Programmen wie SolarPLUS für Solarstromspeicher. Für ein Solargründach, also die Kombination aus Dachbegrünung und Photovoltaikanlage, lässt sich das so in der Praxis relevant machen: Die Begrünung wird über GründachPLUS gefördert, die PV-Komponente gegebenenfalls über ein separates Programm. Eine Doppelförderung derselben Kostenposition ist dabei ausgeschlossen, die Kombination unterschiedlicher Kostenpositionen im selben Bauvorhaben ist unter Beachtung des EU-Beihilferechts grundsätzlich möglich.
Checkliste für Gewerbeimmobilien
- Fördergebiet für die Reguläre Förderung frühzeitig per PLZ-Check prüfen, oder klären, ob das Projekt für Green Roof Lab infrage kommt
- Antrag stellen, bevor irgendein Vertrag mit einem ausführenden Betrieb unterschrieben wird
- Verfügbaren De-minimis-Spielraum des Unternehmens prüfen, falls bereits andere Förderungen genutzt wurden
- Mindestflächen und technische Anforderungen der FLL-Richtlinie in die Planung einrechnen
- Bei kombinierten Solargründach-Projekten die Förderfähigkeit beider Komponenten getrennt prüfen
Häufige Fragen
Gilt GründachPLUS auch für Neubauten?
Wie hoch ist die Förderung konkret?
Kann ein Bauträger den Antrag stellen, oder muss es der Eigentümer sein?
Was passiert, wenn schon ein Angebot eingeholt, aber noch nicht unterschrieben wurde?
Angaben zu Fördersätzen, Fördergebieten und Voraussetzungen können sich ändern. Für eine verbindliche Auskunft zur aktuellen Förderrichtlinie und zur Fördergebietsprüfung ist die IBB Business Team GmbH die zuständige Stelle. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Förderberatung im Einzelfall. Stand: September 2026.
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